Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung
Vergabestellen genießen nachfolgende Vorteile, wenn sie RAL Gütezeichen in ihren Ausschreibungen als Nachweis der Bieterqualifikation und der technischen Spezifikation anerkennen.
- Zuverlässige Kriterien für die Bietereignung
- Leistungsanforderungen auf dem aktuellen Stand der Technik
- Anforderungen über Normen und gesetzliche Bestimmungen hinaus
- Verkürztes Ausschreibungsverfahren
- Keine detaillierte Prüfung der Angebote
- Zuverlässige Vertragspartner und eindeutige Lieferbedingungen
Grund sind die strengen Güte- und Prüfbestimmungen, die Produkte und Leistungen für die Verleihung des RAL Gütezeichens erfüllen müssen und die alle relevanten Eigenschaften umfassen. Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zählt ebenso dazu wie die technischen Produkt- oder Leistungsanforderungen. Das RAL Gütezeichen weist nach, dass diese Anforderungen dauerhaft erfüllt sind. Wenn Vergabestellen ihre Ausschreibungen auf die Güte- und Prüfbestimmungen stützen, können sie das RAL Gütezeichen daher problemlos als Nachweis der Bieterqualifikation und der Lieferbedingungen heranziehen. Dieses Verfahren erfüllt alle Anforderungen des Vergaberechts.